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02. September 2024
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Gemeinsames Sorgerecht – Beide Elternteile müssen Lehrvertrag unterscheiben

Getrennte oder geschiedene Eltern tragen heute in aller Regel die gemeinsame Sorge für ihre Kinder. Das bedeutet: Bei zentralen Entscheidungen für das Kind müssen beide Elternteile einverstanden sein. Der Abschluss eines Lehrvertrags ist eine solche Entscheidung. Deshalb müssen unter dem Vertrag die Unterschriften beider Elternteile stehen.

Können sich die Eltern nicht einigen, sollte eine Beratungsstelle beigezogen werden – zum Beispiel der örtliche Sozialdienst. Verweigert ein Elternteil nach wie vor die Unterschrift, so entscheidet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zum Wohle des Kindes.

KESB

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